266 Tage bis zur Deadline am 20.01.2027 — keine Übergangsfrist

Basierend auf Verordnung (EU) 2023/1230 | 9.400+ Maschinenbauer in DE betroffen | Kostenlos

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-Maschinenverordnung 2027?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Art. 10 der Verordnung definiert klare Pflichten für Hersteller: Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung müssen den neuen Anforderungen entsprechen.

Noch 266 Tage bis zur Deadline.

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