Basierend auf Verordnung (EU) 2023/1230 | 9.400+ Maschinenbauer in DE betroffen | Kostenlos
Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-Maschinenverordnung 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Art. 10 der Verordnung definiert klare Pflichten für Hersteller: Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung müssen den neuen Anforderungen entsprechen.
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