266 Tage bis zur Deadline am 20.01.2027 — keine Übergangsfrist

Häufige Fragen zur EU-Maschinenverordnung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die MaschVO 2023/1230.

Was ist die EU-Maschinenverordnung 2023/1230? +

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie tritt am 20. Januar 2027 verbindlich in Kraft und regelt die Sicherheitsanforderungen für Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz zur Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung.

Gibt es eine Übergangsfrist? +

Nein. Anders als bei vielen EU-Verordnungen gibt es keine Übergangsfrist. Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen die Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen. Maschinen, die nach der alten Richtlinie zertifiziert wurden, dürfen bis zu diesem Datum weiter verkauft werden.

Wer ist von der MaschVO betroffen? +

Die Verordnung betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte von Maschinen. Art. 2 definiert die verschiedenen Wirtschaftsakteure und ihre jeweiligen Pflichten. In Deutschland sind über 9.400 Maschinenbauunternehmen direkt betroffen.

Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der alten Richtlinie? +

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Maschinen, erweiterte Regelungen für KI-Systeme in Maschinen, die Möglichkeit digitaler Betriebsanleitungen, und neue Kategorien von High-Risk-Maschinen in Anhang I, die eine Drittprüfung erfordern.

Was bedeutet Cybersecurity im Kontext der MaschVO? +

Vernetzte Maschinen müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Die Risikobeurteilung nach Art. 10 muss Cybersecurity-Risiken berücksichtigen. Das betrifft Software-Updates, Fernzugriff, Datenintegrität und die Absicherung von Schnittstellen.

Dürfen Betriebsanleitungen digital bereitgestellt werden? +

Ja, erstmals erlaubt die MaschVO die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen. Allerdings muss ein deutschsprachiger Hinweis (bei Verkauf in Deutschland) auf die digitale Verfügbarkeit gegeben werden. Auf Anfrage muss weiterhin eine Papierversion kostenlos bereitgestellt werden.

Was sind High-Risk-Maschinen nach Anhang I? +

Anhang I der MaschVO listet Maschinen mit erhöhtem Risikopotenzial, die eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erfordern. Dazu gehören bestimmte Holzbearbeitungsmaschinen, Pressen, Spritzgussmaschinen, Fahrzeughebebühnen und Maschinen für Arbeiten unter Tage.

Was ist eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100? +

EN ISO 12100 ist die Grundnorm für die Risikobeurteilung von Maschinen. Sie beschreibt einen iterativen Prozess: Gefährdungen identifizieren, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen, Restrisiken dokumentieren. Die MaschVO verlangt eine dokumentierte Risikobeurteilung als Teil der technischen Unterlagen.

Wie genau ist das Ergebnis des Readiness-Checks? +

Der Readiness-Check gibt eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Selbstauskunft. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder ein professionelles Audit. Bei einem Score unter 50% empfehlen wir, einen MaschVO-Experten oder eine benannte Stelle zu kontaktieren.

Was kostet die Nutzung des Tools? +

Der MaschVO-Readiness-Check ist kostenlos und werbefrei. Ihre Daten werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet — es werden keine Informationen an Server übertragen.

Noch Fragen?

Der beste Weg zur Vorbereitung ist, Ihren aktuellen Status zu prüfen.

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