259 Tage bis zur Deadline am 20.01.2027 — keine Übergangsfrist

Basierend auf Verordnung (EU) 2023/1230 | 9.400+ Maschinenbauer in DE betroffen | Zuletzt geprüft: Mai 2026

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-Maschinenverordnung 2027?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Art. 10 der Verordnung definiert klare Pflichten für Hersteller: Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung müssen den neuen Anforderungen entsprechen. Wer bis Januar 2027 nicht konform ist, riskiert Verkaufsverbote. Ohne Wenn und Aber.

Noch 259 Tage bis zur Deadline.

9.433 Maschinenbauunternehmen in Deutschland müssen handeln. Prüfen Sie jetzt Ihren Status.

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Basierend auf 7 Kernbereichen der MaschVO. Branchenspezifische C-Normen und individuelle Dokumentationspflichten nicht abgedeckt.

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Bei einem Score unter 50% empfehlen wir den Einsatz spezialisierter Software für die CE-Dokumentation und Risikobeurteilung.

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Drei Fehler, die wir immer wieder sehen

1.

Abwarten bis zur letzten Minute. Die Verordnung kennt keine Übergangsfrist. Wer am 19.01.2027 merkt, dass die Cybersecurity-Dokumentation fehlt, hat ein Problem. Benannte Stellen haben Wartezeiten von 3-6 Monaten.

2.

Alte CE-Dokumentation einfach weiterverwenden. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung 2023/1230 haben unterschiedliche Anforderungen. Ein CE-Zertifikat von 2019 reicht nicht.

3.

Cybersecurity ignorieren, weil "unsere Maschine nicht vernetzt ist". Sobald eine Maschine USB, Ethernet oder WLAN hat, greifen die neuen Anforderungen. Auch ein Software-Update-Interface zählt.

So berechnen wir Ihren Score

Jede der 7 Fragen hat ein Gewicht, das die Bedeutung für die MaschVO-Readiness widerspiegelt:

  • 20% — CE-Dokumentation (Art. 10)
  • 20% — Risikobeurteilung (EN ISO 12100)
  • 15% — Cybersecurity-Anforderungen
  • 15% — Maschinentyp (Anhang I)
  • 10% — Konformitätsbewertungsverfahren
  • 10% — Unternehmensrolle
  • 10% — Digitale Betriebsanleitung

"Ja" = volle Punkte. "Teilweise" = halbe Punkte. "Nein" = null.

Was dieser Check nicht abdeckt

Der Readiness-Check gibt eine erste Orientierung. Er kann nicht ersetzen:

  • Individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt
  • Vollständiges CE-Audit durch eine benannte Stelle
  • Branchenspezifische harmonisierte Normen (C-Normen)
  • Detailprüfung Ihrer technischen Dokumentation
  • Bewertung unvollständiger Maschinen (Art. 11)

Bei Score unter 50%: Kontaktieren Sie einen MaschVO-Experten.